Heute bekamen wir Post von
dem Bauamt der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen.
In dem Umschlag befand sich
ein Schreiben des Bauamtes, das für unser Bauvorhaben kein
Baugenehmigungsverfahren gemäß § 67 Abs. 2 LBauO durchgeführt wird.
Diesem Schreiben lag eine
Ausfertigung der Bauunterlagen bei. Wir wurden darüber informiert, dass eine
Durchschrift dieses Schreibens und ein Exemplar der Bauunterlagen vom Bauamt an
die Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet wurde. Das dritte, von uns eingereichte,
Exemplar wurde von dem Bauamt zu dessen Unterlagen genommen.
Wir wurden in dem Schreiben
auf verschiedene Bestimmungen der LBauO (Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz)
hingewiesen, die von uns einzuhalten sind, z.B. dass vor Baubeginn die
Grundfläche der baulichen Anlage abgesteckt und ihre Höhenlage festgestellt sein
muss (67 Abs. 4 i.V.m. § 77 Abs. 2 LBauO) usw...
Ferner lag dem Schreiben ein
Gebührenbescheid in Höhe von 100,- EUR bei, die von uns in den nächsten 14
Tagen zu zahlen sind (natürlich sofort erledigt :-) ).
Wie mit Spektral Bau
besprochen übersandten wir die Original Unterlagen des Bauamtes direkt an
Spektral.
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