Freitag, 8. Juni 2012

Bescheid Bauamt


Heute bekamen wir Post von dem Bauamt der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen.

In dem Umschlag befand sich ein Schreiben des Bauamtes, das für unser Bauvorhaben kein Baugenehmigungsverfahren gemäß § 67 Abs. 2 LBauO durchgeführt wird.

Diesem Schreiben lag eine Ausfertigung der Bauunterlagen bei. Wir wurden darüber informiert, dass eine Durchschrift dieses Schreibens und ein Exemplar der Bauunterlagen vom Bauamt an die Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet wurde. Das dritte, von uns eingereichte, Exemplar wurde von dem Bauamt zu dessen Unterlagen genommen.

Wir wurden in dem Schreiben auf verschiedene Bestimmungen der LBauO (Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz) hingewiesen, die von uns einzuhalten sind, z.B. dass vor Baubeginn die Grundfläche der baulichen Anlage abgesteckt und ihre Höhenlage festgestellt sein muss (67 Abs. 4 i.V.m. § 77 Abs. 2 LBauO) usw...

Ferner lag dem Schreiben ein Gebührenbescheid in Höhe von 100,- EUR bei, die von uns in den nächsten 14 Tagen  zu zahlen sind (natürlich sofort erledigt :-) ).

Wie mit Spektral Bau besprochen übersandten wir die Original Unterlagen des Bauamtes direkt an Spektral.

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