Der Bescheid vom Finanzamtes lies, nach Kaufpreiszahlung, auch nicht lange auf sich warten.
Den Kaufvertrag für das Grundstück haben wir noch im Jahr 2011 unterschrieben, daher belief sich der Steuersatz noch auf 3,5 % vom Grundstückskaufpreis. Ab März 2012 hätten wir einen Steuersatz von 5% des Kaufpreises bezahlen müssen.
Zur Info: Erst wenn von uns der Betrag bezahlt ist, erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung und erst dann kann der Notar die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt beantragen.
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