Wir bekamen die Mitteilung des Notars, dass die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt ist. Diesem Schreiben lag die Eintragungsnachricht des Grundbuchamts Bingen bei, aus welcher ersichtlich ist, dass wir nun Eigentümer des Grundstückes sind und auch die Grundschuld in Abteilung III (Belastungen und Beschränkungen) des Grundbuches eingetragen ist.
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